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Pressemitteilung vom 20. Juli 2016
Berlin/Görlitz, 20. Juli. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Aktivisten Clumsy heute Nachmittag wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Nötigung“ zu 120 Tagessätzen á 13 Euro. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, sich im Mai im Rahmen der „Ende Gelände“-Aktionen an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe gekettet zu haben. Das Aktionsbündnis Ende Gelände kritisiert das Urteil scharf.
„Clumsy leistet legitimen zivilen Ungehorsam gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Abbau und Verbrennung von Braunkohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen!“ äußert sich Hannah Eichberger, Sprecherin von Ende Gelände.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch nur der Vorwurf des „Hausfriedensbruches“ wurde fallengelassen, da das betreffende Gelände nicht umfriedet gewesen war. Der Vorwurf der „Nötigung“ wurde u.a. damit begründet, dass Clumsy durch das Anketten an den Gleisen „Gewalt“ auf den Lokführer ausgeübt habe.
Clumsy befand sich zwischen seiner Festnahme am 18. Mai und dem ersten Prozesstag am 12. Juli wegen angeblicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Diese scharfe Maßnahme wird damit begründet, dass Clumsy österreichischer Staatsbürger sei und Teil einer gut vernetzten europäischen Klimabewegung, die ihm überall Zuflucht gewähre.
Rund 4000 Menschen beteiligten sich vom 13. -15. Mai an den „Ende Gelände“ – Aktionen im Lausitzer Braunkohlerevier. Die Proteste richteten sich gegen die Braunkohleverstromung, die den globalen Klimawandel verschärft und damit mitverantwortlich ist für verheerende Dürren, Extremwetterereignisse, kollabierende Ökosysteme. Das Bündnis tritt für Klimagerechtigkeit ein und fordert vor diesem Hintergrund, jetzt aus der Kohle auszusteigen.
Korrigiert am 21. Juli: Datum erster Prozesstermin war der 12. Juli, nicht der 13. Juli