Pressemitteilung vom 9.1.2017

Prozesswelle zu Ende Gelände geht weiter ++ Auseinandersetzung um Kohleausstieg wird 2017 auch vor Gericht geführt

Erkelenz 9.1.2017. Am 11.1. findet in Erkelenz der nächste Prozess gegen eine Ende Gelände Aktivistin statt. Die Angeklagte wird des Hausfriedensbruch beschuldigt, da sie sich im August 2015 zeitgleich zu der Aktion zivilen Ungehorsams am Rande des Tagebaus aufgehalten hat. In den nächsten Wochen und Monate sind weitere Prozesstermine gegen Klima-Aktivist*innen geplant.

Zur Zeit laufen etwa 50 Strafverfahren gegen Aktivist*innen, die im August 2015 am Klimacamp und der Besetzung des Tagebau Garzweilers („Ende Gelände“) beteiligt waren. Trotz zahlreicher angesetzter Gerichtstermine ist es bisher noch zu keinem Urteil gekommen. Vier Prozesse wurden zwar begonnen, konnten jedoch aus unterschiedlichen Gründen noch nicht beendet werden. In zwei Fällen wurde vor Gericht deutlich, dass der Vorwurf des „Landfriedensbruchs“ bzw. „versuchten schweren Eingriffs in den Straßenverkehr“ nicht haltbar war. Daraufhin wurde der jeweilige Vorwurf geändert und auf die Prozesse auf neue Termine verschoben. Bei einem anderen Prozess wurde die beantragte Laienverteidigung nicht zugelassen und im vierten Fall konnte der Prozess aufgrund eines durch die Angeklagten gestellten Befangenheitsantrages gegen den Richter nicht fortgesetzt werden. Andere Verfahren wurden durch die Zahlung einer Geldsumme an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.

Melanie Schubert von Ende Gelände kommentiert: „ Die Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich versuchen absolut jedes Verhalten des Protests zu kriminalisieren. Wir sind jedoch weiterhin der Ansicht, dass es absolut notwendig ist, gegen Abbau und Verstromung von Kohle zu protestieren.“

Auch zivilrechtlich stehen im kommenden Jahr interessante Prozesse an. Seit einiger Zeit fordert RWE von Aktivist*innen die Unterzeichnung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, welche verlangt, unter Androhung einer Vertragsstrafe bei Verstoß, sich nicht mehr auf jedwedes Eigentum der RWE zu begeben. Dieser Aufforderung zur Unterschrift sind viele Aktivist*innen nicht nachgekommen. Gegen einige von ihnen hat RWE im vergangenen Jahr Klage auf Unterschrift vor dem Landgericht Köln erhoben.

„RWE und seine Anwaltskanzlei geben sich die größte Mühe, legitimen Protest mundtot zu machen. Wir werden unter Androhung von horrenden Geldstrafen gezwungen, Aktionen gegen den klimaschädlichen Braunkohleabbau zu unterlassen. Doch das nehmen wir nicht hin – so leicht wird RWE uns nicht los“, äußerst sich ein von einer Zivilklage betroffene Person.

Prozesstermine, bei denen Pressepräsenz ausdrücklich erwünscht ist:

11.01.2017; 10:00 Uhr, Amtsgericht Erkelenz – Vorwurf Hausfriedensbruch

09.02.2017; 13.00 Uhr, Amtsgericht Erkelenz – Vorwurf Hausfriedensbruch

Weitere Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Pressekontakt: presse@ende-gelaende.org

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