Repressionsfolgen Ende Gelände 2015 – eine Kurzzusammenfassung von AntiRRR

(Stand März 2018)

Das vorläufige Fazit vorweg: In der Gesamtheit kam es nach Abschluss fast aller Verfahren zu keiner einzigen in einer Verhandlung überprüften Verurteilung von Aktivist_innen wegen Ende Gelände 2015!

Die Aufarbeitung der Ende Gelände Aktion 2015 durch die Repressionsorgane nähert sich in der Masse ihrem Ende. Das haben wir von der Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier (AntiRRR) zum Anlass genommen, eine kurze Zusammenfassung aller gelaufenen strafrechtlichen Gerichtsverfahren zu schreiben – um die Repressionsfolgen in der Bewegung bekannt zu machen, damit zukünftige Aktionen mit diesem Wissen geplant werden können. Die Fallzahlen beziehen sich auf alle uns aus dem Ende Gelände 2015-Kontext bekannt gewordenen Aktionen.

Gegen Aktivist_innen wurden im Kontext von EG 2015 vor allem zwei Vorwürfe erhoben: Hausfriedensbruch (wegen Eindringen auf Werksgelände) und Landfriedensbruch (als Folge von Konfrontationen mit der Polizei beispielsweise beim Durchfließen oder Durchdrücken von Polizeiketten).

Landfriedensbruch

Wegen Landfriedensbruch wurden 16 Strafbefehle an Aktivist_innen verschickt – gegen alle wurde Einspruch eingelegt. 6 wurden gegen Zahlung einer mittleren 3-stellige Geldsumme an einen gemeinnützigen Verein eingestellt. 1 Verfahren endete nach zwei Prozesstagen mit einem Freispruch, 5 weitere wurden ohne Auflagen eingestellt. 4 Verfahren laufen noch, entweder weil Prozesstermine vom Gericht immer wieder verschoben oder noch gar nicht angesetzt wurden.

Hausfriedensbruch

Gegen die von der Polizei ermittelten Personen auf dem Tagebaugelände wurden Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Bei den Personen, die keine Unterlassungserklärung unterzeichneten, RWE nicht wieder zu stören, stellte RWE einen Strafantrag, sodass es dann zu ca. 85 Strafbefehlen gegen Aktivist_innen kam, die 2016 und 2017 verschickt wurden. Die genaue Zahl ist hier wegen der hohen Fallzahl und teils unklarer Kommunikation nicht bezifferbar.

In ca. 65 Fällen wurde Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt, was eine sehr hohe Kampfbereitschaft unserer Bewegung vor Gericht dokumentiert. Gesichert wurden die Strafbefehle in 13 Fällen rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt oder der Einspruch bei Bekanntwerden eines Gerichtstermins zurückgezogen wurde – diese Betroffenen sind rechtskräftig verurteilt und mussten die Strafe teils mit Hilfe von Roter Hilfe und unserem Solitopf zahlen. In fünf Fällen wurde der Strafantrag durch RWE zurück gezogen und damit das Strafverfahren nichtig, weil die Personen in der Zwischenzeit eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatten. In drei weiteren Fällen mit speziellen Konstellationen kam es zu Einstellungen ohne Auflage.

Nach Einspruch wurde von den Amtsgerichten in fast allen oder allen Fällen eine Einstellung gegen eine Auflage in Höhe des Strafbefehls angeboten. Dieses Angebot wurde mindestens 8 mal angenommen, in einzelnen weiteren Fällen herunter gehandelt auf die Hälfte der angebotenen Summe und in vielen Fällen auf unsere Empfehlung hin abgelehnt. In einigen weiteren Fällen haben wir darüber keine Informationen, weil Betroffene sich nicht zurück gemeldet haben.

Ab Oktober 2016 hagelte es dann plötzlich Gerichtstermine, die meisten kurzfristig angesetzt, also innerhalb von 2-3 Wochen. Davon wurden nahezu alle verschoben (oft unter Einsatz von Anwält*innen die so kurzfristig nicht konnten) – in keinem kam es zu einem Urteil. Im Mai 2017 kam es dann zu einem ersten Freispruch für vier Personen in Erkelenz (die sich selbst verteidigten). Ein Zeuge von RWE hatte ausgesagt, dass das Tagebaugelände nicht vollständig umfriedet war. Dieser Freispruch wurde im Juni 2017 für drei weitere Fälle in Grevenbroich übernommen, ingesamt gab es also 7 Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und überlegte wie sie doch noch eine Verurteilung erreichen könnte. Währenddessen ruhten die anderen Fälle bis die Staatsanwaltschaft im Dezember 2017 einsah, dass kein Hausfriedensbruch vorliegt. Das Betreten eines nicht vollständig umfriedeten Tagebaugeländes ist kein Hausfriedensbruch!

Daraufhin fing die Staatsanwaltschaft in den restlichen Fällen an, die Anträge auf Erlass eines Strafbefehls und damit die Verfahrensgrundlage zurück zu ziehen – mehrere Personen haben uns dies mitgeteilt, andere das beantragt. Resultat ist neben der Nichtigkeit des Verfahrens auch, dass der Staat die Kosten für die eingeschalteten Anwält*innen zahlen muss. Wir gehen davon aus, dass diese Verfahrensweise auch in den restlichen noch ca. 30 laufenden Hausfriedensbruch-Verfahren von EG 2015 praktiziert wird.

Eingriff in den Straßenverkehr

Drei Personen, die sich an einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke beteiligt haben sollen (und damit anderen das Überqueren der Autobahn ermöglichten), werden ebenfalls im Rahmen von EG 2015 angeklagt. Das Verfahren läuft noch und wird sich vermutlich auch noch eine Weile hinziehen. Bis jetzt wechselte die Staatsanwaltschaft mehrmals den Vorwurf von Versuchtem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu Nötigung und Versuchter Nötigung. Das Gericht stritt sich 2016 und 2017 mit den Angeklagten um ihre Laienverteidigung, ein erneuter Gerichtstermin in Erkelenz steht noch aus.

Unterlassungserklärungen

Mehr als die strafrechtlichen Vorwürfe forderte uns der Umgang mit den von RWE verschickten Unterlassungserklärungen heraus. Dort sollten alle RWE bekannt gewordenen Personen unterschreiben, dass sie kein RWE-Gelände mehr betreten und RWE nicht mehr stören – unter Androhung von hohen Vertragsstrafen. Das Problem beim Vorgehen gegen die Unterlassungsansprüche sind auch hohe entstehende Gerichtskosten.

Wir wissen, dass mindestens 130 solche Unterlassungserklärungen verschickt wurden, mindestens 43 Personen haben diese unterschrieben, 10 haben sie unterschiedlich eingeschränkt, dass sie nur z.B. den Tagebau Garzweiler nicht wieder betreten und mindestens 12 Personen haben sie sicher nicht unterschrieben – bei den anderen ist uns das nicht bekannt. Gegen 6 Betroffene, die zunächst nicht oder abgeändert unterschrieben hatten, reichte RWE 2017 Zivilklagen ein, 5 Personen unterschrieben darauf hin, eine wird das Verfahren mit Unterstützung der Kampagne „Untenlassen sattt unterlassen“ wahrscheinlich weiter führen. Wenn RWE weitere Zivilklagen einreichen will, haben sie noch bis Ende 2018 Zeit.

Fazit

In der Gesamtheit kam es nach Abschluss fast aller Verfahren zu keiner einzigen in einer Verhandlung überprüften Verurteilung von Aktivist_innen wegen Ende Gelände 2015. Es hat sich gezeigt, dass Wehren und ein langer Atem sich durchaus lohnen – alle die sich nicht auf Strafbefehle oder Einstellungsangebote eingelassen haben, kamen bei dieser Aktion besser raus.

Die uns bekannten Gesamtkosten beliefern sich auf ca. 14.000 €, die von den Betroffenen, der Roten Hilfe und den Antirepressionsstrukturen der Klimabewegung getragen wurden. Die Rote Hilfe übernahm auf Antrag 50% der Kosten (In jedem uns bekannten Fall von EG 2015 in dem das beantragt wurde, klappte das). Darüber hinaus konnten (und wollten) viele Betroffene auch selbst Teile der Kosten übernehmen.
Die Antirepressionsstrukturen der Klimabewegung wendeten insgesamt rund 3000 € für Unterstützung von Aktivist_innen von EG 2015 auf, zum Beispiel für Anwaltskosten, Gerichtskosten, Strafzahlungen, Zahlungen von Auflagen für Einstellungen (an gemeinnützige Vereine) und Fahrtkosten. Die anfallenden Kosten für die Unterlassungsklagen werden hauptsächlich von der Kampagne „Untenlassen statt Unterlassen“ getragen.

Wir haben in der Nachbereitung als Bewegung viel gelernt. Betroffene haben sich mit Unterstützung der AntiRRR in ihre Fälle eingearbeitet, sich untereinander vernetzt und eigene Ideen eingebracht. Viele Prozesse wurden so auch als politische Bühne genutzt, was von der Lokalpresse aufgegriffen wurde. Außerdem wurden die Betroffenen bei Verfahren von solidarischen Menschen unterstützt.

In diesem Sinne freuen wir uns auf kommende Aktionen und darauf, weiterhin dafür zu arbeiten, dass keine Person mit Repression allein gelassen wird.

Solidarische Grüße,
AntiRRR


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